Erasmus+ für Studenten
Države gostiteljice | Dotacija (EUR/mesec) |
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Gruppe 1 – Länder mit höheren Lebenshaltungskosten: Dänemark, Finnland, Island, Irland, Luxemburg, Liechtenstein, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich. | 674 EUR/Monat |
Gruppe 2 – Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten: Österreich, Belgien, Zypern, Griechenland, Deutschland, Niederlande, Portugal, Spanien, Malta, Frankreich, Italien. | 674 EUR/Monat |
Gruppe 3 – Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten: Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Nordmakedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Türkei, Serbien. | 606 EUR/Monat |
Studentenmobilität für das Praktikum (d. H. Praktische Ausbildung)
Studierende, die das Praktikum im Ausland absolvieren, erhalten einen zusätzlichen einmaligen Betrag aus einem EU-Stipendium in Höhe von 150 EUR/Monat.
Studierende aus benachteiligten Verhältnissen (außer Studierende mit besonderen Bedürfnissen)
Das Stipendium für Studierende mit benachteiligtem Hintergrund wird nicht aus Mitteln von Erasmus + gewährt. Die Finanzierung für eine Zulage für diese Studenten erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Sport. Studierende mit weniger Möglichkeiten erhalten unabhängig von der Art der Mobilität eine höhere Zulage als die oben genannten Zulagen (d.h. ein benachteiligter Studierender erhält eine höhere Zulage; der Studierende erhält nur eine Zulage).
Die Berechtigung des Schülers, den Anreiz für sozial Benachteiligte zu zahlen, wird durch den Nachweis belegt, t. j. eine gültige Entscheidung des Zentrums für Sozialarbeit (CSD-Entscheidung), die impliziert, dass entweder ein Student oder ein Mitglied eines gemeinsamen Haushalts ein Staatsstipendium, ein Kinderbetreuungsgeld, ein Kindergeld oder eine finanzielle Sozialhilfe erhält oder Anspruch auf das sogenannte Großfamiliengeld hat (sofern dies der Fall ist). Das Sozialarbeitszentrum gibt nicht den Namen des Studenten an, sondern es muss eine Bescheinigung aus dem Haushaltsregister vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Student in einem gemeinsamen Haushalt mit einer Person lebt, die Anspruch auf eines der sozialen Rechte hat, oder ein Dokument (z. B. eine eingereichte Bescheinigung über den Antrag). um eine Entscheidung des Zentrums für Sozialarbeit zu erhalten), den Nachweis, dass er sich an das Zentrum für Sozialarbeit gewandt hat, um eine Entscheidung des Zentrums für Sozialarbeit zu erhalten (die Entscheidung des Zentrums für Sozialarbeit muss vom Studenten nachgereicht werden). Bei ausländischen Studierenden müssen andere relevante Nachweise erbracht werden, aus denen hervorgeht, dass die Studierenden aus sozial benachteiligten Verhältnissen stammen.
Weitere Informationen und Anmeldungsformulare finden Sie HIER.
Zusätzliche Ressourcen für behinderte Mobilitätsteilnehmer mit besonderen Bedürfnissen
Studierende mit besonderen Bedürfnissen, die für den Erasmus-Austausch bestätigt werden, können eine zusätzliche Finanzierung mit Erasmus-EU-Stipendien beantragen.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie HIER.
Ergänzung zum Erasmus Ad Futura-Stipendium
Auf der Website des öffentlichen Fonds für Stipendien, Entwicklung, Behinderung und Erhaltung der Republik Slowenien wird die öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Ad-Futura-Stipendien für Studienaufenthalte von Studenten im Rahmen des Erasmus-Auslandsprogramms für 2018 veröffentlicht. .
Ein zusätzlicher Betrag von 64 EUR/Monat ist vorgesehen. im Verhältnis zur Dauer der Mobilität des Studenten (2 EUR/Tag).
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Studierende können sich in einem der Partnerländer für zwei Arten bzw. Formen des Erasmus-Austauschs entscheiden:
- Studienaustausch (Dauer 3-12 Monate)
- Ausbildung bzw. Praktikum (von 2 bis 12 Monaten)
Der Student muss bestimmte allgemeine und Mindestanforderungen erfüllen:
- An der Einrichtung, die die Erasmus-Charta besitzt, muss ein solcher Student einen Studentenstatus haben, was bedeutet, dass er mindestens ein Erstsemester sein muss, um eine Mobilitätsausbildung durchzuführen, und dass mindestens ein Zweitsemester erforderlich ist, um eine Mobilitätsausbildung durchzuführen.
- Für den Austausch können Studierende eine Einrichtung wählen, die eine Erasmus-Charta (für das Studium) oder eine Firma (für die Ausbildung) in einem der teilnehmenden Länder besitzt, und die Heimatinstitution muss Inhaber einer ECHE-Charta sein.
- Vor der Abreise zu einem Studienaustausch muss der Student ein Dokument mit der Bezeichnung „Study Agreement“ (Studienvertrag) unterzeichnen und sich mit dem Koordinator, Mentor, den Professoren und anderen an der Heimatinstitution beteiligten Personen abstimmen, die alle für den Inhalt des Studiums und die Anerkennung der erfüllten Verpflichtungen erforderlich sind.
- Bevor der Student zum Training aufbricht, unterschreibt er einen Beherbergungsvertrag und ein Dokument namens Trainingsvertrag.
- NEU: Ein Student kann bis zu 12 Monate Mobilität pro Studienzyklus absolvieren und beide Mobilitätsaktivitäten kombinieren.
Der Status eines Erasmus-Studenten entspricht im Allgemeinen dem eines Studenten mit Wohnsitz im Gastland. Das Gastland darf dem Studenten keine Studiengebühr berechnen.
DURCHFÜHRUNG STUDIENAUSTAUSCH UND AUSBILDUNG
Die Bewerbung für das laufende Vertragsjahr ist verpflichtend.
Der Studierende bewirbt sich auf die AUSSCHREIBUNG, die für das laufende Vertragsjahr gültig ist und nach Kriterien ausgewählt wird, die die Hochschule einhält. Diese Kriterien können zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien, die bereits im Rahmen des ERASMUS-Programms vertraglich festgelegt wurden, Folgendes umfassen:
- Motivationsschreiben (Lebenslauf, Referenzen, Kurzbeschreibung, Gründe für die Bewerbung, Erwartungen der Studierenden…);
- ein grober Studienplan oder Ausbildungsplan für das Ausland erstellt wurde oder, falls dies noch nicht möglich ist, ein Vermerk mit dieser Begründung, falls der Bestimmungsort noch nicht bekannt ist;
- Sprachkenntnisse (Zeugnisse, Noten in der jeweiligen Fremdsprache im Rahmen des Studienprogramms, in dem er / sie studiert); Übereinstimmung des gewählten Studienfachaustauschs mit dem Studienprogramm der Höheren Berufsschule des Technischen Schulzentrums Maribor;
- Austauschkosten (Entfernung zum Bestimmungsort, Kostenschätzung nach Land gemäß vorgeschriebener Skala);
- Lernaktivität des Studenten (mindestens eine im laufenden Studienjahr abgeschlossene Prüfung oder aktive Teilnahme am Studienprogramm);
- akademische Leistung der Studierenden – Durchschnittsnote (nur wenn die entsprechende Anzahl der Studierenden noch nicht nach den vorherigen Kriterien auswählbar ist);
- Studierende, die zu einem früheren Zeitpunkt einen vereinbarten Austausch haben, haben Vorrang bei ihrer Wahl;
- Studierende, die sich noch nie von der Ausschreibung zurückgezogen und / oder die von der Heimatinstitution angebotenen Reiseziele abgelehnt haben, haben Vorrang bei der Auswahl;
- Studierende, die noch nie einen Austausch über Erasmus absolviert haben, haben Vorrang.
Vorbereitung für die Durchführung des Austausches
Der Student muss:
- vor Auslandsaufenthalten die dafür vorgesehenen Vertragsunterlagen unterzeichnen;
- alle notwendigen Informationen über die praktischen Erfahrungen anderer Studenten, die dieses Ziel bereits besucht haben, über die Zeit und die finanziell optimale Reise, über die günstige Unterkunft und über den Lebensstil und die Besonderheiten des Lebens in dem ausgewählten Ziel sammeln.
Durchführung des Austausches
Der Student muss:
- bei der Ankunft im Ausland dem Erasmus-Koordinator der Heimatinstitution seine Ankunft mitteilen und während des gesamten Austauschs mit ihm in Kontakt bleiben;
- nach Abschluss des Auslandsstudienprogramms dem Erasmus-Koordinator alle erforderlichen vereinbarten Unterlagen innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist vorlegen;
- alle vertraglich vereinbarten Verpflichtungen erfüllen.
- Kommt der Studierende den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, muss er das Mobilitätsstipendium zurückerstatten, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor.
ERASMUS+ STIPENDIUM
Der Student kann auch eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Austauschkosten erhalten und eine Kofinanzierung durch Erasmus-Stipendien beantragen. Sie erhält dabei gleichermaßen Fördermittel aus allen Stipendienquellen, auf die sie Anspruch hat oder die sie im Heimatland erhält.
ERASMUS MOBILITÄT VON STUDENTEN FÜR DAS STUDIUM
Ziele von Mobilitätsprojekten für das Studium:
- den Studenten ermöglichen, während ihres Studiums in einem der teilnehmenden Länder pädagogische, sprachliche und kulturelle Erfahrungen zu sammeln;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen und Bereicherung des Bildungsumfelds;
- Beitrag zur Entwicklung einer Gruppe hochqualifizierter, angesehener und international erfahrener Nachwuchskräfte künftiger Fachkräfte;
- Erleichterung der Übertragung von Credits und der Anerkennung von im Ausland eingegangenen Verpflichtungen unter Verwendung von ECTS oder eines kompatiblen Systems;
INHALT DER STUDIENPFLICHTEN, DIE DER STUDIERENDE IM AUSLAND MACHEN KANN:
- alle studienbezogenen Verpflichtungen, die für jede Prüfung erforderlich sind und Teil eines Pflichtschulprogramms sind;
- Vorbereitung der Diplomarbeit.
ERASMUS+ AUSTAUSCHSTUDIERENDE FÜR DIE AUSBILDUNG
Zweck des Austauschs zu Ausbildungszwecken ist es, einen Studienaufenthalt in einem Unternehmen oder einer ähnlichen Organisation in einem anderen Teilnehmerland zu absolvieren, um den Einzelnen an die Bedürfnisse des neuen europäischen Arbeitsmarktes anzupassen, spezifische Fähigkeiten zu erwerben und das Verständnis für die Wirtschafts- und Sozialkultur des Aufnahmelandes zu verbessern.
INHALT DER VERPFLICHTUNGEN, DIE DER STUDIERENDE IM AUSLAND MACHEN KANN
- Er schult sich und erfüllt die praktischen Pflichten, die das Bildungsprogramm vorschreibt.
- Eine Kombination von Studium und Praxis ist ebenfalls möglich, jedoch nur, wenn diese nacheinander und an derselben Einrichtung durchgeführt werden.
SUCHE NACH BESTIMMUNGSORTEN FÜR DIE PRAXIS
- Der Student ist so selbstinitiiert wie möglich bei der Suche nach Partnern und nimmt selbst Kontakt mit dem Unternehmen auf oder hilft sich auf verschiedene Weise, direkten Kontakt zu Unternehmen herzustellen: per E-Mail, Bekannten, anderen Erasmus-Studenten usw.
- Die Heimatinstitution unterzeichnet bilaterale Verträge mit den Institutionen und veröffentlicht Kontaktadressen.
- Der Student findet geeignete Partner über die auf der Website www.erasmusplus.si veröffentlichte Datenbank;
- Der Erasmus-Koordinator veröffentlicht regelmäßig Informationen zu direkten Angeboten, die per E-Mail eingehen.
- Weitere Informationen zur Mobilität von Einzelpersonen finden Sie auf der Website www.erasmusplus.si oder erhalten Sie von den Erasmus-Koordinatoren..