Maschinenbau
1 NAME DES STUDIENPROGRAMMS
MASCHINENBAU
2 NAME DER BERUFSBILDUNG UND ABKÜRZUNG
Maschinenbauingenieur/Maschinenbauingenieurin
Abkürzung: Ing.
3 GRUNDZIELE DES STUDIENPROGRAMMS UND DER KOMPETENZ
3.1 Die grundlegenden Ziele des Studienprogramms sind:
- Ausbildung von Ingenieuren mit einem ausreichend breiten fachlich-theoretischen und praktischen Wissen auf dem Gebiet des Maschinenbaus;
- Entwicklung allgemeiner und berufsspezifischer Kompetenzen im Bereich des Maschinenbaus;
- Entwicklung der Fähigkeit zur effektiven Integration in technologische, produktive (ökologische) und zwischenmenschliche Prozesse im Arbeitsumfeld;
- Entwicklung einer beruflichen Identität, beruflichen Verantwortung und einer positiven Haltung gegenüber dem Arbeitsplatz und der Umwelt insgesamt;
- Entwicklung von Flexibilität und Anpassungsfähigkeit bei Änderungen sowie Flexibilität und Anpassungsfähigkeit bei Geschäftsentscheidungen und bei der Lösung spezifischer beruflicher Probleme.
Während des Studiums erwirbt der / die Studierende allgemeine und berufsspezifische Kompetenzen.
3.2 Generische Kompetenzen:
- er/sie hält die Sicherheits- und Umweltvorschriften bei der Arbeit ein;
- er/sie entwickelt Kommunikationsfähigkeiten am Arbeitsplatz und darüber hinaus;
- er/sie nutzt schriftliche Ressourcen und Informationstechnologie;
- er/sie nähert sich systematisch der Problemidentifikation und -lösung
- er/sie entwickelt Verantwortung für die berufliche Entwicklung.
3.3 Berufsspezifische Kompetenzen
- er/sie nutzt die theoretischen Kenntnisse, um effektiv im Arbeitsumfeld zu arbeiten;
- er/sie verwendet eine Fremdsprache, um Fachliteratur zu kommunizieren und zu studieren;
- er/sie nutzt grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Marketing und Projektmanagement, um das Geschäft zu führen;
- er/sie nutzt die Kenntnisse der Mechanik bei der Bemessung von Bauteilen;
- er/sie analysiert die Entwicklungen in elektrischen Schaltkreisen und korrigiert einfache Fehler unter Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen;
- er/sie entwickelt einen technologischen Herstellungsprozess;
- er/sie wählt aus, bestimmt und bewertet den Zeitpunkt, die Produktionskosten und wählt die Produktionsmittel aus;
- er/sie wählt geeignete Materialien basierend auf den Anforderungen, der geeigneten Wärmebehandlung und dem Korrosionsschutz aus und kennt die Umweltauswirkungen der Materialien.
- vorbehaltlich der einschlägigen technischen Gesetzgebung gestaltet er/sie die Produkte;
- er/sie erstellt technische Dokumentationen in allen Phasen der Produktentwicklung;
- mit Hilfe eines Computers bereitet er/sie die Produktionskosten und den Zeitplan vor und überwacht sie;
- er/sie wendet Methoden zur Qualitätskontrolle und -sicherung im Produktionsprozess an;
- er/sie entwirft einfache Energiesysteme und kennt die Funktionsweise komplexerer Energiesysteme;
- er/sie achtet auf einen sparsamen und umweltschonenden Umgang mit Energie;
- er/sie erkennt die Möglichkeiten für die Einführung von Automatisierung und leitet Projekte im Bereich der Automatisierung von Produktionsprozessen;
- er/sie plant selbständig die Automatisierung einfacher Produktionsprozesse und beteiligt sich an der Konzeption und Umsetzung der Automatisierung komplexer Produktionsprozesse;
- er/sie plant, organisiert und verwaltet vorbeugende Wartungsarbeiten an Maschinen, Anlagen und Energiesystemen im Produktionsprozess;
- er/sie analysiert die Auswirkungen der Instandhaltung auf die Unternehmenskosten;
- er/sie plant, plant und organisiert die Arbeit und steuert die Produktion;
- er/sie plant Produktionskosten und Investitionen;
- er/sie wird im Konstruktionsprozess der Werkzeugkonstruktion auf der Grundlage der Kundenanforderungen geschult, einschließlich der Auswahl und Bestimmung von Standardwerkzeugteilen;
- er/sie kennt die wirtschaftlichen und technologischen Eigenschaften des Werkzeugs.
4 DIE DAUER DES STUDIUMS UND KREDITPUNKTBEWERTUNG
Das Studium dauert zwei (2) Jahre.
Das Studium wird mit 120 ECTS Punkten bewertet.
5 ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Die Einschreibung in die postsekundäre Bildung kann von jedem erfolgen, der eine allgemeine oder berufliche Reifeprüfung abgeschlossen hat oder die entsprechende Ausbildung gemäß den vorherigen Bestimmungen abgeschlossen hat, oder hat die Masterprüfung, die Leiterprüfung oder die Managementprüfung bestanden, verfügt über drei Jahre Berufserfahrung und hat die Prüfung der allgemeinbildenden Fächer in dem für die berufliche Reife in der beruflichen Sekundarstufe festgelegten Umfang bestanden.
6 AUSWAHLKRITERIEN IM HERBST EINER ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG
Bewerbern, die ein Abitur oder ein anderes Sekundarschulprogramm (einschließlich eines Fünfjahresprogramms, eines Sekundarschul- oder eines Weiterbildungsprogramms) oder eines Berufskurses abgeschlossen haben, wird die Notensumme gutgeschrieben, die wie folgt lautet:
- Die Noten, die der Kandidat bei der allgemeinen oder beruflichen Reife- oder Abschlussprüfung erreicht hat (ausgedrückt in Punkten und umgewandelt in eine Note von 2 bis 5), und
- die Noten der allgemeinen akademischen Leistungen im 3. und 4. Schuljahr oder in den letzten beiden Schuljahren werden mit dem Faktor 2 multipliziert.
Kandidaten, die die Master-, Manager- oder Managementprüfung bestanden haben, erhalten die folgende Summe der akademischen Leistungsnoten:
- Die Noten, die der Bewerber in der Master- oder der Leiterprüfung oder der Managementprüfung erzielt hat (ausgedrückt in Punkten und umgerechnet auf eine Bewertungsskala von 2 bis 5), und
- die Noten der Prüfung in Slowenischer Sprache und Literatur und Mathematik oder Fremdsprache werden mit dem Faktor 2 multipliziert.
7 STUDIENINHALTE
ERSTER JAHRGANG
Studienfach oder sonstige Komponente | KT | ||
M1 Kommunikationen | |||
P1 Fachterminologie in einer Fremdsprache (Englisch oder Deutsch) | 6 | ||
P2 Geschäftskommunikation und Management | 6 | ||
P3 Informatik | 6 | ||
D1 Praktische Ausbildung – Kommunikationen | 6 | ||
M2 Die Grundlagen | |||
P4 Werkstoffe | 5 | ||
P5 Arbeitssicherheit und Umweltschutz | 3 | ||
P6 Technische Vorschriften und Produktdesign | 6 | ||
D2 Praktische Ausbildung – Die Grundlagen | 7 | ||
Fächer, die nicht im Modul enthalten sind | |||
P7 Mechanik 1 | 5 | ||
*P8 Elektrotechnik | *P9 Maschinenelemente | *P10 Computerunterstütztes Modellieren | 5 |
** Wahlfächer | 5 | ||
Insgesamt | 60 |
* Sie wählen eines der drei Wahlfächer als Wahlpflichtfach aus.
** Sie wählen eines der beiden anderen optionalen Themen als freies Wahlfach aus.
ZWEITER JAHRGANG
Studienfach oder sonstige Komponente | KT | |||
M3 Betriebsführung und Prozesse | ||||
P11 Betriebswirtschaft | 6 | |||
P12 Qualität und Zuverlässigkeit der Prozesse | 5 | |||
D3 Praktische Ausbildung – Betriebsführung und Prozesse | 2 | |||
M4 Technologien | ||||
P13 Mechanik 2 | 5 | |||
P14 Technologie | 7 | |||
D4 Praktische Ausbildung – Technologien | 4 | |||
M5 Automatisierung | M6 Energetik | 9 | ||
P15 Automatisierung und Robotik | P16 Energetik | 7 | ||
D5 Praktische Ausbildung – Automatisierung | D6 Praktische Ausbildung – Energetik | 2 | ||
M7 Werkzeugbau | M8 Produktion | M9 Instandhaltung | ||
P17 Design und Konstruktion von Werkzeugen | P19 Produktionsvorbereitung und -leitung | P21 Wartung von Maschinen und Anlagen | 7 | |
P18 Herstellung und Wartung von Werkzeugen | P20 Computergestützte Fertigung | P22 Wartung von Energieanlagen | 5 | |
D7 Praktische Ausbildung – Werkzeugbau | D8 Praktische Ausbildung – Produktion | D9 Praktische Ausbildung – Instandhaltung | 5 | |
D10 Diplomarbeit | 5 | |||
Insgesamt | 60 |
* Sie wählen eines von zwei optionalen Modulen.
** Sie wählen eines von drei optionalen Modulen.
Anmerkungen:
M – Modul
P – Studienfach
D – andere Komponente des Studienprogramms (Praktikum, Diplomarbeit)
8 OBLIGATORISCHE PRÜFUNGSMETHODEN
Studienfach oder sonstige Komponente | Mündlich | Schriftlich | Erstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung und deren Präsentation |
Fachterminologie in einer Fremdsprache (Englisch oder Deutsch) | x | x | |
Geschäftskommunikation und Management | x | x | |
Informatik | x | ||
Praktische Ausbildung – Kommunikationen | x | ||
Werkstoffe | x | ||
Arbeitssicherheit und Umweltschutz | x | ||
Technische Vorschriften und Produktdesign | x | ||
Praktische Ausbildung – Die Grundlagen | x | ||
Mechanik 1 | x | ||
Elektrotechnik | x | ||
Maschinenelemente | x | ||
Computerunterstütztes Modellieren | x | ||
Betriebswirtschaft | x | ||
Qualität und Zuverlässigkeit der Prozesse | x | ||
Praktische Ausbildung – Betriebsführung und Prozesse | x | ||
Mechanik 2 | x | ||
Technologie | x | ||
Praktische Ausbildung – Technologien | x | ||
Automatisierung und Robotik | x | ||
Praktische Ausbildung – Automatisierung | x | ||
Energetik | x | ||
Praktische Ausbildung – Energetik | x | ||
Design und Konstruktion von Werkzeugen | x | ||
Herstellung und Wartung von Werkzeugen | x | ||
Praktische Ausbildung – Werkzeugbau | x | ||
Produktionsvorbereitung und -leitung | x | ||
Computergestützte Fertigung | x | ||
Praktische Ausbildung – Produktion | x | ||
Wartung von Maschinen und Anlagen | x | ||
Wartung von Energieanlagen | x | ||
Praktische Ausbildung – Instandhaltung | x |
9 DIE ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS
Das Studium wird in der Schule und bei Arbeitgebern durchgeführt.
Das akademische Jahr umfasst 34 Wochen pädagogische Arbeit im ersten und zweiten Jahr, davon 24 Wochen Vorlesungen, Seminare und Laborübungen in der Schule und 10 Wochen praktische Ausbildung bei Arbeitgebern oder in überbetrieblichen Bildungszentren.
Das Studium wird als Vollzeit-, Teilzeit- und Fernstudium durchgeführt.
10 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG DES EINTRITTS IN EIN HÖHERES SCHULJAHR UND FÜR DEN ERFOLGREICHEN ABSCHLUSS
Bedingungen für die Promotion:
Ein Student kann sich im 2. Jahr einschreiben, wenn er die Verpflichtungen aus Modulen, Kursen und Praktika (einschließlich Tutorien, Seminaren, Projekten, Prüfungen usw.) des 1. Jahres in Höhe von mindestens 45 ECTS-Punkten erfolgreich erfüllt hat. Dabei muss er die mit den Übungen und dem Praktikum verbundenen Pflichten in vollem Umfang erfüllen.
Bedingungen für die Wiederholung des Jahres:
Ein Student kann ein Jahr wiederholen, wenn er / sie die Studien- und Praktikumsverpflichtungen desselben Jahres in Höhe von mindestens 20 ECTS-Punkten bei vollständiger Erfüllung der Praktikumsverpflichtungen erfüllt.
Die Wiederholung wird vom Studienausschuss der Fachhochschule auf Grundlage des schriftlichen Antrags des Studierenden genehmigt.
Voraussetzungen für den Abschluss des Studiums
1. Alle erforderlichen Module und Kurse im Umfang von 79 ECTS:
- Kommunikation (24 ECTS)
- Mechanik 1 (5 ECTS)
- Die Grundlagen (21 ECTS)
- Betriebsführung und Prozesse (13 ECTS)
- Technologien (16 ECTS)
2. Eines der optionalen Module im 9 ECTS-Bereich::
- Automatisierung (9 ECTS)
- Energetik (9 ECTS)
3. Eines der Wahlmodule im Umfang von 17 ECTS:
- Werkzeugbau (17 EG)
- Produktion (17 ECTS)
- Instandhaltung (17 ECTS)
4. Eines der Wahlfächer im 5-ECTS-Bereich:
- Elektrotechnik (5 ECTS)
- Maschinenelemente (5 ECTS)
- Computerunterstütztes Modellieren (5 ECTS) oder
- Ein Studienfach aus anderen Wahlmodulen (5 ECTS)
5. Wahlfach nach freier Wahl (5 ECTS)
6. Diplomarbeit (5 ECTS)
11 ÜBERGANGSBEDINGUNGEN ZWISCHEN STUDIENPROGRAMMEN
Ein Student, der das 1. Jahr oder ein höheres Jahr in einem anderen Hochschul- oder Hochschulstudienprogramm abgeschlossen hat, kann sich im 2. Jahr einschreiben, wenn das einzelne Studienprogramm feststellt, dass die fehlenden Verpflichtungen für das 1. Jahr nicht mehr als 20 ECTS-Anrechnungspunkte betragen. Wenn mehr Verpflichtungen bestehen, kann nicht zwischen den Studiengängen gewechselt werden.
12 BEDINGUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS EINZELNER TEILE DES STUDIENPROGRAMMS
Nationale berufliche Qualifikationen können nicht durch den Abschluss einzelner Teile des Studiengangs erworben werden.
13 INTERNATIONALE VERGLEICHBARKEIT
Name der Bildungseinrichtung und des Landes | Technology Faculty – Engineering and Construction, Southampton Solent University,
Großbritannien |
North East Wales Institute of Higher Education Plas Coch Campus Mold Road Wrexham, Großbritannien |
HTBLuVA Mödling Technikerstraße 1-5 A-2340 Mödling |
Name des Studiengangs | Maschinenbau | Maschinenbau | Energetik und Kältetechnik |
Berufsbezeichnung | Maschinenbauingenieur (HND) | Maschinenbauingenieur (HND) | Nach dreijähriger Praxis erhält der Kandidat den Titel “INGENIEUR”, nach sechsjähriger Praxis kann er den Titel “Dipl.-HTL-Ing” erwerben. |
Dauer des Studiums | 4 Semester | 4 Semester | 4 Semester |
Studienkonzept und Studienform | Modulare Studienform | Modulare Studienform | Modulare Studienform: Allgemeines Modul, Berufsmodul, Pflichtmodul und Wahlmodul. |
Inhaltsstruktur des Programms | Fertigungsprinzipien, Maschinenbau, Analoge und digitale Elektronik, Maschinenelemente, Werkstoffe, Unternehmensführung, Mathematik, Ingenieurpraxis, Projektmanagement, Projekt- oder Praxisausbildung, Automatisierung und Robotik, Angewandte Mechanik, Ingenieurwerkstoffe im Maschinenbau, Kommunikation und Netzwerke, Produktionsplanung, Quality, Wahlfach (Systemmodellierung und -simulationen, Systemmessungen und -management). | Wirtschaft und Management, Mathematik 1, Mechanik, Wahlfächer (Produktdesign, Werkstoffe, Verfahrenstechnik, Informatik, Strömungsmechanik, Messungen im Maschinenbau, Steuerungen), Maschinenelemente, Projekt, Wahlfächer (CAD / CAM, CAD 2, Produktionsdesign, CAM 2, Robotik, Qualitätssicherung, Mathematik 2, Gruppenprojekt) | Sprache und Kommunikation, Fremdsprache, Angewandte Mathematik, Angewandte Informatik, Technologie und Maschinenelemente, Regulierungstechnologien, Struktur- und Ingenieurübungen, Religionen, Wirtschaft und Recht, Mechanik, Unternehmensführung, Design und Projekte, Laborübungen, Klimatisierung, Umwelttechnologien, Energie |
Verpflichtungen der Studenten | Alle Module müssen abgeschlossen sein | Alle Module müssen abgeschlossen sein | Alle Module müssen abgeschlossen sein |
Studienabschluss | Diploma | Diploma | Diploma |